
Hahnemann
schreibt im § 273 des Organon, dass es für den therapeutischen Erfolg
niemals erforderlich, sogar unzulässig sei, „durch Vielfaches
bewirken zu wollen, was durch Einfaches möglich ist“, also
mehr als ein Mittel auf einmal zu verabreichen.
Im
§ 274 kann man lesen, dass „nur die einzeln gegebenen und unvermischten
Arzneien einer natürlichen Krankheit ähnlich“ sein können
„um sie durch ihre homöopathische Kraft zu überstimmen
und dauerhaft zu heilen“. Außerdem können sich mehrere
Arzneimittel in einer Mischung gegebenenfalls gegenseitig in ihrer
Wirkung aufheben oder behindern.

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